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Fristen und Fälligkeiten

Beim Finanzamt sind stets Fristen und Fälligkeiten zu beachten.

Am 15. ist Zahltag beim Finanzamt

Der 15. Tag eines Monats ist der wichtigste Steuertermin für alle Abgaben beim Finanzamt, wie zum Beispiel:
1.    Umsatzsteuervorauszahlungen 
2.    Lohnabgaben wie die Lohnsteuer 
       der Dienstgeberbeitrag  und
       der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
3.    Werbeabgabe
4.    Vorauszahlungen an Einkommen-  und   
       Körperschaftsteuer
5.    Kommunalsteuer
6.    Kammerumlage I
7.    Kraftfahrzeugsteuer
   
Allerdings sind nicht alle Abgaben jeden Monat zur Zahlung fällig.

Aktuelle Steuertermine

17. Juli 2023

  • - Umsatzsteuer (monatliche Berechnung) für 05/23
  • - Lohnsteuer für 06/23
  • - Dienstgeberbeitrag (DB) für 06/23
  • - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für 06/23
  • - Werbeabgabe für 05/23
  • - Kommunalsteuer für 06/23

15. August 2023

  • - Umsatzsteuer (monatliche Berechnung) für 06/23
  • - Umsatzsteuer (quartalsweise Berechnung) für das 2. Quartal 2023
  • - Lohnsteuer für 07/23
  • - Dienstgeberbeitrag (DB) für 07/23
  • - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für 07/23
  • - Werbeabgabe für 06/23
  • - Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2023
  • - Körperschaftsteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2023
  • - Kommunalsteuer für 07/23
  • - Kammerumlage für das 2. Quartal 2023
  • - Kraftfahrzeugsteuer für das 2. Quartal 2023

30. September 2023

  • - Einreichung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 beim Firmenbuchgericht (nur für Kapitalgesell- schaften).
  • - Letzter Tag für Rückzahlungsanträge für ausländische Vorsteuern