Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Im Zuge der Auswirkungen des Corona-Virus hat die Bundesregierung ein weitreichendes

Maßnahmenpaket beschlossen. Ziel ist der Schutz von Beschäftigten und Unternehmen, damit

diese gut durch die Krise kommen. Welche Maßnahmen konkret beschlossen wurden, lesen Sie

überblicksartig in diesem Beitrag.

Das Maßnahmenpaket umfasst eine enorme Fülle an Unterstützungs- und Hilfsangeboten seitens der Bundesregierung. Von großem Ausmaß sind auch die Summen, die vom Finanzminister sowie vom Minister für Wirtschaft und Energie in Aussicht gestellt werden. Die bereitgestellten Mittel sollen Bürger und Unternehmen beruhigen und signalisieren, dass die Bundesregierung genügend Geld für die Überwindung der Krise bereitstellt. Im Einzelnen umfasst das Paket auf Bundesebene vier Bereiche.


Kurzarbeit

Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wird erleichtert. Einen Überblick über die einzelnen Erleichterungen haben wir für Sie in einem eigenen Artikel zusammengefasst.


Steuerliche Liquiditätshilfen


Auf steuerlicher Ebene sollen Stundungen leichter gewährt und Vorauszahlungen leichter angepasst werden können. Auf Vollstreckungsmaßnahmen bzw. Säumniszuschläge soll bis Ende des Jahres verzichtet werden, wenn der Steuerzahler unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Die Erleichterungen im Detail können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen.


Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen


Gesunde Unternehmen, die durch den Virus Umsatzrückgänge verkraften müssen, sollen verstärkt mit Finanzmitteln, z.B. über günstige Kredite, ausgestattet werden. Näheres zu den einzelnen Krediten, wie den KfW-Unternehmerkredit, erfahren Sie in dieser Ausgabe.


Stärkung des europäischen Zusammenhalts


Zuletzt soll der europäische Zusammenhalt auch mit europäisch verzahnten Maßnahmen gestärkt werden. Hinweis zur Aktualität Wir bemühen uns stets, Sie mit aktuellen Informationen zu versorgen. Durch die zeitliche Verzögerung zwischen Verfassen der Artikel und Druck, weisen wir darauf hin, dass sich die Angaben in dieser Ausgabe auf den Stand vor Drucklegung beziehen.