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Fristen und Fälligkeiten
Beim Finanzamt sind stets Fristen und Fälligkeiten zu beachten.
Am 15. ist Zahltag beim Finanzamt
Der 15. Tag eines Monats ist der wichtigste Steuertermin für alle Abgaben beim Finanzamt, wie zum Beispiel:
1. Umsatzsteuervorauszahlungen
2. Lohnabgaben wie die Lohnsteuer
der Dienstgeberbeitrag und
der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
3. Werbeabgabe
4. Vorauszahlungen an Einkommen- und
Körperschaftsteuer
5. Kommunalsteuer
6. Kammerumlage I
7. Kraftfahrzeugsteuer
Allerdings sind nicht alle Abgaben jeden Monat zur Zahlung fällig.
Aktuelle Steuertermine
15. April 2024
- - Umsatzsteuer (monatliche Berechnung) für 02/24
- - Lohnsteuer für 03/24
- - Dienstgeberbeitrag (DB) für 03/24
- - Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für 03/24
- - Werbeabgabe für 02/24
- - Kommunalsteuer für 03/24
30. September 2023
- - Einreichung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2022 beim Firmenbuchgericht (nur für Kapitalgesell- schaften).
- - Letzter Tag für Rückzahlungsanträge für ausländische Vorsteuern