Was sich 2019 steuerlich ändert

Jobticket für Pendler steuerfrei


Der Bundesrat hat Ende 2018 einem Gesetzespaket zugestimmt, das zahlreiche Neuerungen und steuerliche Entlastungen mit sich bringt. Einen Auszug dieser Änderungen lesen Sie hier.

Jobticket für Pendler steuerfrei

Vergünstigte Jobtickets müssen nicht mehr wie bisher versteuert werden. Durch die Änderung sollen öffentliche Verkehrsmittel stärker gefördert werden.


Steuervorteile für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Entlastungen schafft das Gesetz für Dienstwagen, die mit Elektro- oder Hybridtechnik ausgestattet sind und nach dem 31.12.2018 gekauft wurden. Bei diesen wird die Privatnutzung nicht wie bisher üblich mit 1 % des Listenpreises, sondern nur mit 0,5 % pro Monat versteuert. Die Erleichterung gilt für alle Fahrzeuge, die bis zum 1.1.2022 angeschafft werden.


Neue Regelungen zu Gutscheinen

Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Umsatzsteuer bei Gutscheinen, die ab dem 1.1.2019 ausgestellt werden, ändert sich ebenfalls. Steht bei einem Gutschein schon zum Zeitpunkt der Ausstellung der Ort der Lieferung oder Leistung sowie die Höhe der zu entrichtenden Steuer fest (Einzweckgutschein), gilt der Umsatz bereits bei Ausstellung des Gutscheins als erbracht. Die Steuer ist in diesen Fällen bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung abzuführen. Steht Ort und die abzuführende Steuer zum Zeitpunkt der Ausstellung noch nicht fest (Mehrzweckgutschein), beispielsweise weil der Gutschein zum kostenlosen Bezug von 7 oder 19%igen Leistungen berechtigt, muss der Aussteller die Umsatzsteuer hierfür erst zum Zeitpunkt seiner Einlösung entrichten.


Haftung für Betreiber im Online-Handel
Neu ist hier vor allem die Verpflichtung von Betreibern sog. Online-Marktplätze, steuerrelevante Daten über die Unternehmen bereitzustellen, die auf ihren Seiten Handel betreiben. Tun sie das nicht, und führen die Händler die Umsatzsteuer nicht wie vorgeschrieben ab, können die Betreiber der Plattform selbst in die Haftung genommen werden.