Das neue Baukindergeld

Im September 2018 wurde das Baukindergeld eingeführt. Die Förderung dient dazu, das Wohnen mit Kindern in den eigenen vier Wänden zu unterstützen. Sie gilt für Familien und Alleinerziehende mit Kindern unter 18 Jahren, die noch keine Immobilie besitzen.

Wer 2018 ein Haus oder eine Wohnung gekauft hat oder dies bis 2020 plant, kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Bei Neubauten zählt anstelle des Kaufvertrages der Tag der Baugenehmigung. Durch die Förderung können Eltern bis zu € 12.000 pro Kind erhalten. Die Höhe der Förderung bestimmt sich dabei nach dem Jahreshaushaltseinkommen. Dieses darf maximal € 75.000 betragen, für jedes Kind erhöht sich dieser Betrag um weitere € 15.000. Eine Familie mit zwei Kindern darf daher maximal ein zu versteuerndes Jahreshaushaltseinkommen von € 105.000 haben (€ 75.000 + € 15.000 pro Kind, also € 30.000).


Fristen für den Förderantrag


Bis spätestens Ende 2020 muss der Kaufvertrag unterschrieben sein oder bei Neubauten eine Baugenehmigung vorliegen. Der Antrag auf Baukindergeld muss dann spätestens drei Monate nach Einzug gestellt werden, spätestens jedoch bis zum 31.12.2023.


Ausblick: Die Fördersumme wird über 10 Jahre hinweg ausgezahlt. Wer einen Antrag stellt, sollte sich bewusst sein, dass das Geld nicht auf einmal, sondern in Einzelbeträgen ausgezahlt wird. Bei einem Kind werden also 10 Jahre jeweils € 1.200 ausbezahlt. Das Geld kann z. B. zur Tilgung eines Kredites verwendet werden.