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  Was Sie über die UID-Nummer wissen müssen

Die UID-Nummer hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Kam sie zunächst nur bei Rechtsgeschäften im EU-Binnenmarkt zur Anwendung, ist sie seit 2003 auch für Inlandsgeschäfte relevant.

Bei Geschäftsbeziehungen innerhalb der EU benötigt der Lieferant die UID-Nummer dazu, Waren steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung in ein anderes EU-Land liefern zu können. Der Empfänger der Waren, die aus einem anderen EU-Land geliefert werden, gibt durch die UID-Nummer dem Lieferanten bekannt, dass er steuerfrei einkaufen will und dass der Erwerb in einem anderen Mitgliedstaat der EU der Besteuerung unterliegt.
Bei bestimmten grenzüberschreitend erbrachten Dienstleistungen im EU-Raum kann der Leistungsempfänger durch die UID-Nummer den Besteuerungsort in seinen Heimatstaat verlagern und kann sich dadurch ein Vorsteuerrückerstattungsverfahren im jeweiligen Land, in dem die Leistung tatsächlich erbracht wurde, ersparen. Möglich ist dies bei Vermittlungs- und Beförderungsleistungen oder bei Reparaturleistungen, die an beweglichen körperlichen Gegenständen (etwa an Maschinen) erbracht werden.

Zusätzliches Rechnungsmerkmal

Seit 1. Jänner 2003 muss der Unternehmer verpflichtend seine UID-Nummer in allen Rechnungen über Inlandsumsätze als zusätzliches Rechnungsmerkmal angeben. Seit Juli 2006 ist zudem auf Rechnungen, die den Gesamtbetrag von € 10.000 übersteigen, auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers anzugeben.

Achtung: Achten Sie unbedingt darauf, die UID-Nummer rechtzeitig zu beantragen. Das Finanzamt gewährt nämlich keine rückwirkende Erteilung. Gültigkeit erlangt die UID-Nummer erst mit dem Datum des Erteilungsbescheides durch das Finanzamt! Erst zu diesem Zeitpunkt können innergemeinschaftliche Lieferungen tatsächlich steuerfrei behandelt oder der Leistungsort mit einer UID-Nummer verlagert werden.

Beachten Sie auch, dass Sie ab Jänner 2008 gesetzlich verpflichtet sind, alle änderungen, der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, die für die Erteilung der UID-Nummer maßgebend gewesen sind (insbesondere die Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit) dem Finanzamt innerhalb von einem Monat bekannt zu geben. Die Finanz will dadurch die missbräuchliche Verwendung der UID-Nummer eindämmen. Als Druckmittel dient dabei, dass eine vorsätzliche Verletzung dieser Anzeigepflicht finanzstrafrechtlich sanktioniert wird.

(Ende des Artikels)








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